Wir können sie ihnen nicht bieten. Die wundersame Heilung der Behinderung meines Töchtings. Sie ist immer noch behindert und braucht immer noch eine Betreuung. Keine freiheitsentziehenden Maßnahmen, aber Hilfe im Alltag und allen entscheidenden Lebenslagen. Gut – jetzt gehen wir wieder einmal den Weg durch die Instanzen, holen uns ein ärztliches Gutachten und danach darf sich meine Tochter amtsärztlich behördlich begutachten und ausfragen lassen. Auf die Wunderheilung warten wir nicht, ganz bestimmt nicht. Wir wüssten gar nichts damit anzufangen!
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14. Februar 2025 08:31 —
Moin liebe piri!
Hab gerade ein altes Stöckchen von dir bei mir gefunden. Mannoman, das hatte ich 2006 von dir mitgenommen. Das aber nur am Rande.
Zu deinem Post:
Es ist mehr als verständlich, dass so etwas (Post vom Amtsgericht )Zeit und Nerven kostet. Falls es sehr häufig vorkommt, könnte es helfen, beim Amtsgericht nachzufragen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Fragebogen in längeren Intervallen oder nur bei wirklichen Änderungen einzureichen? Vielleicht kann aber auch ein ärztliches Gutachten hinterlegt werden, das für eine gewisse Zeit gültig bleibt? Ich frage das aus reiner Unwissenheit bezüglich deiner Aktionen.
Bürokratie kann unglaublich mühsam sein – leider oft ohne Rücksicht auf den gesunden Menschenverstand!!!
Liebe Freitagsgrüße
Anne
14. Februar 2025 08:34 —
Ich zeige mal das Stöckchen, dass ich von dir damals mitgenommen hatte
https://www.wortperlen.de/kommentare/achtung-nicht-stolpern-….1508/